Rechtsprechung
SG Berlin, 12.03.2018 - S 126 AS 13595/15 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,59007) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- SG Berlin, 12.03.2018 - S 126 AS 13595/15
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2019 - L 29 AS 625/18
Wird zitiert von ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2019 - L 29 AS 625/18
Voraussetzungen einer Berücksichtigung von Ausbildungskosten bei der Ermittlung …
Mit Beschluss vom 24. Juli 2015 lehnte das Sozialgericht Berlin (Aktenzeichen S 126 AS 13595/15 ER) diesen Antrag mangels Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruches ab, weil die Notwendigkeit der Weiterbildungskosten im Sinne von § 3 Abs. 2 Alg II-V nicht gegeben sei; diese Notwendigkeit sei stets anhand der konkret ausgeübten selbständigen Tätigkeit zu beurteilen.Unter Berücksichtigung der oben genannten Regelungen und Rechtsprechung erscheint daher eine Berücksichtigung der Ausbildungskosten zur Stimmtherapeuten nicht als notwendige Ausgabe im Sinne von § 11b Abs. 1 Nr. 5 SGB II und § 3 Abs. 2 Alg II-V. Wie bereits das Sozialgericht Berlin in dem Verfahren der Klägerin auf einstweiligen Rechtsschutz (S 126 AS 13595/15 ER) mit Beschluss vom 24. Juli 2015 zutreffend ausgeführt hat, ist die Ausbildung zur Stimmtherapeutin für die Ausübung des Berufs als Schauspielerin nicht notwendig.